Mai 19, 2017

Satzung

§ 1 Offizieller Clubname: Club 33 “Nur die HADE“ Römerberg

§ 2 Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

a) Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer und drei Beisitzer,
die jährlich bei der Hauptversammlung gewählt oder bestätigt werden.

b) Zwei Kassenprüfer werden jährlich von der Hauptversammlung gewählt. Ihre Aufgabe ist es,
die Clubkasse sowie das Inventar jeweils vor einer Hauptversammlung, mindestens jedoch
einmal jährlich zu prüfen.

§ 3 An jedem zweiten Mittwoch im Monat findet eine Mitgliederversammlung statt.
“Unentschuldigtes Fehlen“ bei einer Mitgliederversammlung kostet 3,00 Euro.*

§ 4 Zur Finanzierung seiner Aktivitäten erhebt der Club einen jährlichen Beitrag. Dieser ist zahlbar bis
spätestens 30. Juni eines Jahres. Säumnis führt zur Beitragserhöhung um 5,11 Euro. Die Höhe des
Jahresbeitrag wird von der Hauptversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit festgelegt.

§ 5 Neuaufnahmen:

Nach Vorstellung des Beitrittswilligen in einer Mitgliederversammlung, wird in einer darauffolgenden
Mitgliederversammlung in geheimer Wahl abgestimmt. Es gilt die Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Frauen können nicht Clubmitglied werden.

§ 6 Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung in einer Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung
mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden, wegen

a) Nichtzahlung des Jahresbeitrages bis zur Hauptversammlung

b) Unehrenhafter Handlung.

§ 7 Ein Mitglied kann nach schriftlicher oder mündlicher Stellungsnahme, in der Hauptversammlung in geheimer
Abstimmung mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden, wenn er achtmal innerhalb eines HADE-Jahres **
unentschuldigt fehlt.

Liegt keine Stellungsnahme vor, obliegt es der Hauptversammlung über den Ausschluss abzustimmen.

§ 8 Die Satzung muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einer Mitgliederversammlung bzw. Hauptversammlung
angenommen werden, jedoch müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein.

Vorstehende Satzung wurde von der Hauptversammlung mit Beschluss vom 11.09.1982 genehmigt und mit den
Beschlüssen vom 05.10.1983, 09.11.1985, 13.03.1991, 12.11.1994, 16.11.1996, 10.11.2001 und 06.11.2004 abgeändert.

* Als Unentschuldigt gelten die Mitglieder, die nach Sitzungsende auf der Anwesenheitsliste nicht mit “entschuldigt“ eingetragen sind.
** HADE-Jahr bedeutet die Zeit zwischen zwei Hauptversammlungen